In der Norm werden neben Berechnungs- und Messverfahren auch die Grenzwerte für die Spannungen und/oder Ströme festgelegt, die in einer Telekommunikationsanlage durch ein oder mehrere Starkstromanlagen erzeugt werden. Der Frequenzbereich für das in dieser Norm behandelte Phänomen umfasst 0 Hz bis 9 kHz. Die Grundfrequenzen für die berücksichtigten Wechselstrom-Starkstromanlagen betragen 50 Hz bei Energieversorgungsanlagen und 16,7 Hz und 50 Hz bei Bahnstromanlagen. Gleichstrom-Starkstromanlagen werden ebenfalls berücksichtigt.
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