Gesetzlich festgelegter Maximalwert bezüglich Schadstoffgehalt, Strahlung, Lärm etc., unterhalb dessen aufgrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Beeinträchtigung oder Schädigung des menschlichen Organismus auszuschließen ist.
Es gibt Basisgrenzwerte und abgeleitete Grenzwerte (Referenzwerte).
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