Die Referenzwerte sind Grenzwerte, die die Einhaltung der empfohlenen Basisgrenzwerte gewährleisten sollen. Sie basieren nur indirekt auf Gesundheitserwägungen, können aber durch direkte Messungen und/oder durch Rechenverfahren überprüft werden. Sie dienen so der praktischen Expositions-Bewertung in Bezug auf die Einhaltung der Basisgrenzwerte (siehe auch Basisgrenzwerte). Einige Referenzwerte sind von den Basisgrenzwerten mittels Mess- und/oder Rechenverfahren abgeleitet, andere berücksichtigen die schädlichen Wirkungen der EMF-Exposition. Überschreitet ein Messwert den Referenzwert, so bedeutet dies noch nicht notwendigerweise die Überschreitung des Basisgrenzwerts. Es sollte dann jedoch nachgeprüft werden (z. B. durch Computer-Simulationen), ob der Basisgrenzwert eingehalten wird. In bestimmten Situationen mit stark lokaler Exposition (z. B. bei einem Mobiltelefon am menschlichen Kopf) ist die Anwendung der Referenzwerte nicht geeignet. Hier sollte die Einhaltung der lokalen Basisgrenzwerte direkt bewertet werden.
Folgende physikalische Größen werden je nach Frequenz zur Angabe der Referenzwerte für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder herangezogen (vergleiche Tabelle):
Für Kontaktströme erfolgt die Angabe des Referenzwerts als maximaler Kontaktstrom (A).
Die in den ICNIRP-Richtlinien von 1998 und der EU-Ratsempfehlung von 1999 dokumentierten Referenzwerte wurden in den neueren ICNIRP-Richtlinien von 2009, 2010 und 2014 für verschiedene Frequenz-Bereiche zwischen 0 Hz und 10 MHz novelliert. In Deutschland gelten die Referenzwerte gemäß der Neufassung der 26. BImSchV von 2013.
Für gepulste Signale liegen besondere Empfehlungen vor (ICNIRP, S. 85 u. 86, jeweils Anmerkung 5).
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