Da es für die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern keinen weltweit bindend anzuerkennenden Sicherheitsstandard gibt, werden verschiedene internationale Grenzwert-Empfehlungen in jedem Land in eigene nationale Empfehlungen oder rechtlich bindende Vorschriften überführt. In Europa sind die Mitgliedsländer der Europäischen Union an Empfehlungen und Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates gebunden. Sie setzen diese Empfehlungen und Richtlinien mittels Verwaltungsvorschriften und Gesetzen in nationales Recht um. Dabei müssen diese Länder zwar die in den EU-Richtlinien gesetzten Grenzwerte (d. h. die Obergrenzen der zulässigen Exposition) einhalten, können jedoch über diese Mindestanforderungen hinaus striktere nationale Grenzwerte festlegen (Quelle: Lex Europa (S. 2)). Insgesamt betrachtet kommt es so weltweit und auch innerhalb Europas zu unterschiedlichen nationalen Regelungen, sowohl für die Allgemeinbevölkerung als auch für die berufliche Exposition. Für alltägliche Geräte, wie z. B. Handys oder Elektrogeräte im Haushalt, die hochfrequente oder niederfrequente Felder erzeugen, werden die Emissionen durch Produktnormen und -standards (Grenzwerte in Deutschland (Allgemeinbevölkerung)) begrenzt, die von den Herstellern beachtet werden müssen.
Die WHO stellt eine aktuelle Übersicht über die weltweit angewandten Standards zur Begrenzung der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern in ihrem „Global Health Observatory” (GHO) Webportal bereit. Dies ermöglicht einen umfassenden internationalen Vergleich über die in einzelnen Staaten angewandten Standards. Als gemeinsame Grundlage für viele Länder in Europa gelten die Empfehlungen und Richtlinien der Europäischen Union zur Begrenzung der Exposition der Allgemeinbevölkerung (EU-Empfehlung 1999/519/EC) bzw. am Arbeitsplatz (EU-Richtlinie 2013/35/EU, welche die früher geltende EU-Richtlinie 2004/40/EC ersetzt). Die Grenzwerte in beiden Empfehlungspapieren sind zum großen Teil von den Empfehlungen der ICNIRP abgeleitet. In der nationalen Umsetzung der Empfehlungen und Richtlinien gibt es jedoch große Unterschiede.
In Deutschland ist die Einhaltung der Grenzwerte in den Bereichen niederfrequenter und hochfrequenter Felder für die Allgemeinbevölkerung durch die Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV gesetzlich geregelt. Außerdem gelten die international anerkannten Produktnormen zur Begrenzung der Emissionen von Geräten sowie die Unfallverhütungsvorschriften für den Schutz von Arbeitnehmern (Grenzwerte in Deutschland (berufliche Exposition)).
Für den Niederfrequenz-Bereich hat das Bundesamt für Strahlenschutz die rechtlichen Regelungen und Grenzwerte in Europa in einer Übersicht zusammengestellt. Eine vom Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit und Umwelt der Niederlande veröffentlichte Studie bietet eine Übersicht der Expositionsgrenzwerte in unterschiedlichen Ländern der Welt in den Bereichen der 50-Hz-Felder und Mobilfunk-Felder (900 MHz und 1800 MHz GSM sowie 2100 MHz UMTS) für die Allgemeinbevölkerung und die berufliche Exposition mit Stand vom April 2011.
In der öffentlichen Diskussion stehen vor allem Länder, die in ihren nationalen Regelungen zum Teil strengere Grenzwerte als die von der ICNIRP und der EU empfohlen Richtwerte eingeführt haben. Hierzu zählen im Niederfrequenz-Bereich zum Beispiel die Niederlande und die Schweiz und im Hochfrequenzbereich (vor allem für Mobilfunk) Italien, Luxemburg, die Schweiz und Belgien. Dabei ist zu beachten, dass sowohl die Anwendungsbereiche als auch die Bewertungsgrundlagen oft nicht direkt zwischen den einzelnen Ländern vergleichbar sind. Einige Fälle werden in den nachfolgenden Absätzen exemplarisch betrachtet.
In den Niederlanden gelten für Strom-Leitungen die Niederfrequenz-Referenzwerte nach den ICNIRP-Empfehlungen. Seit 2005 existiert jedoch zusätzlich eine Empfehlung des niederländischen Infrastruktur- und Umwelt-Ministeriums für neu zu errichtende Stromübertragungs-Leitungen in sensiblen Bereichen, wonach eine magnetische Flussdichte von 0,4 µT nicht überschritten werden soll (Quelle: Rijksoverheid). Bei genauer Betrachtung handelt es sich um eine Empfehlung an lokale Behörden, bei neuen Anlagen einen Abstand zwischen Hochspannungsleitungen und „empfindlichen Nutzungen“ (d. h. Wohnungen, Schulen, Kindergärten und Kinderhorte) einzuhalten, so dass Kinder nicht langzeitig Magnetfeldern über 0,4 µT ausgesetzt sind. Die zu vermeidende Magnetfeld-Zone wird aber anhand eines Jahresmittelwerts bei angenommener 30-prozentiger Auslastung der Leitung bestimmt und ist daher z. B. mit dem deutschen Grenzwert nicht vergleichbar (weil dieser für höchste Anlagenauslastung gilt). Da die Nachrüstung bestehender Leitungen nicht als Neuerrichtung gilt, trifft die Empfehlung außerdem auch nicht auf nachgerüstete Leitungen zu. Für das elektrische Feld gilt unverändert der ICNIRP-Referenzwert von 5 kV/m. Der niederländische Gezondheidsraad (ein unabhängiges wissenschaftliches Gremium, das Regierung und Parlament in Gesundheitsfragen berät) hatte im Gegensatz zum Ministerium keinen Grund für verschärfte Maßnahmen gesehen (Quelle: BfS).
Auch in der Schweiz richtet sich der Basisgrenzwert (vgl. Basisgrenzwerte) für 50-Hz-Magnetfelder von Strom-Leitungen nach den Empfehlungen der ICNIRP von 1998 und liegt somit, wie in Deutschland der abgeleitete Grenzwert, bei 100 µT. In der Schweizer Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) wird jedoch für Anlagen, die nach dem 1. Februar 2000 errichtet wurden, zur vorsorglichen Emissions-Begrenzung ein Referenzwert (sogenannter Anlagegrenzwert; vgl. Referenzwerte) für Magnetfelder von 1 µT festgelegt. Die Unterscheidung zwischen Basisgrenzwert und Referenzwert ist hier wichtig, weil der Basisgrenzwert auch in der Schweiz nach wie vor bei 100 µT liegt und es somit für dieselbe Situation zwei relativ weit auseinander liegende Grenzwerte gibt. Für die elektrische Feldstärke existiert in der NISV kein Anlagegrenzwert.
Auch für Hochfrequenz-Felder wurden in der NISV, die aus dem Jahr 2000 stammt, die Basisgrenzwert-Empfehlungen der ICNIRP für alle öffentlich zugänglichen Bereiche übernommen. Ein niedrigerer Anlagegrenzwert für die elektrische Feldstärke existiert allerdings für Mobilfunk-Basisstationen. Der Wert entspricht hier einem Zehntel des Grenzwerts in der ICNIRP-Empfehlung. Für andere Sender und für Radar werden frequenzabhängig noch niedrigere Grenzwerte bis hinunter auf 3 Prozent des entsprechenden ICNIRP-Grenzwerts angewandt.
Im Hochfrequenz-Bereich weicht Italien von den ICNIRP-Empfehlungen insofern ab, als die Referenzwerte zwischen 3 MHz und 3 GHz nicht frequenzabhängig, sondern fest definiert sind. Dadurch ergibt sich z. B. bei der Mobilfunk-Frequenz 900 MHz ein Grenzwert für die magnetische Feldstärke, der 45 Prozent des Grenzwerts in der ICNIRP-Empfehlung beträgt. Bei der Leistungsdichte sind es bei der gleichen Frequenz 22 Prozent des ICNIRP-Grenzwerts. An Orten „empfindlicher Nutzungen“ (wie z. B. Schulen und Kindergärten) und an Orten, wo sich Menschen länger als vier Stunden aufhalten könnten, gelten noch niedrigere Grenzwerte. Diese gelten auch für neu installierte Anlagen.
In Belgien wurden für den flämischen Landesteil und für Brüssel spezielle niedrige Grenzwerte erlassen, die im Mobilfunk-Bereich zum Teil nur bei 0,5 Prozent des entsprechenden Grenzwerts in der ICNIRP-Empfehlung liegen.
In den Vereinigten Staaten existiert keine einheitliche Gesetzgebung zur Begrenzung der niederfrequenten Felder von Strom-Leitungen. In einigen Bundesstaaten (Colorado, Connecticut, Hawaii, Maryland, Ohio) wird das Prinzip einer „umsichtigen Vermeidung“ (prudent avoidance) angewandt, wobei die Exposition der Bevölkerung gegenüber 60-Hz-Feldern „mit vertretbarem Kostenaufwand“ begrenzt werden soll. In anderen Bundesstaaten (Florida, Minnesota, Montana, New Jersey, New York, Oregon) gibt es feste Grenzwerte für die Felder von Stromleitungen, die zwischen einem Fünftel und dem nahezu Zweieinhalbfachen der Referenzwerte in der europäischen Ratsempfehlung 1999/519/EG liegen (Quelle: National Institute for Public Health and the Environment).
Für Funkanlagen sind die in den USA gesetzlich festgelegten Basisgrenzwerte gleich denen in der europäischen Ratsempfehlung. Wegen eines anderen Berechnungsverfahrens liegen die Referenzwerte aber höher (z. B. bei 900 MHz um etwa ein Fünftel für die elektrische und die magnetische Feldstärke und um etwa ein Drittel für die Leistungsdichte).
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