Zum Schutz der Bevölkerung vor möglichen gesundheitlichen Wirkungen von elektromagnetischen Feldern werden Grenzwerte festgelegt (siehe Kapitel Grenzwerte). Dabei gelten für beruflich exponierte Personen andere Grenzwerte als für die allgemeine Bevölkerung. Die Grenzwerte für die allgemeine Bevölkerung sind deutlich niedriger. Es wurde im Vergleich zu beruflich exponierten Personen ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor eingefügt, um alle Menschen unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichem Gesundheitszustand auch bei einer dauerhaften 24-stündigen Exposition zu schützen.
In der Frage, ob kleine Kinder und auch noch Jugendliche gegenüber elektromagnetischen Feldern besonders empfindlich sind, besteht noch wissenschaftliche Unsicherheit (Umweltbundesamt 2004, BfS). Es liegen keine wissenschaftlichen Hinweise vor, dass ältere Menschen oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen empfindlicher auf elektromagnetische Felder reagieren. Solange hierzu noch weitere Forschungsergebnisse erwartet werden, empfiehlt das Bundesamt für Strahlenschutz in den Bereichen hochfrequenter Felder von Kommunikationstechnologien (z.B. Handys und WLAN) und niederfrequenter Magnetfelder (z.B. von Stromleitungen und Elektrogeräten) Vorsorgemaßnahmen (BfS, Vorsorge Handy und BfS, Vorsorge Stromnetz). In einem Verbundprojekt in 14 Ländern wird insbesondere untersucht, ob hochfrequente Felder von Mobilkommunikations-Technologien das Hirntumor-Risiko bei jungen Menschen beeinflussen (Mobi-Kids-Projekt). Ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Leukämie im Kindesalter im Zusammenhang mit der Exposition bei niederfrequenten Magnetfeldern unterhalb der Grenzwerte ist bis heute nicht ursächlich geklärt und wird weiter erforscht (EU-Projekt ARIMMORA; Krebs und Kinderleukämie).
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