Es gibt keine einheitliche Definition für das Vorsorgeprinzip. Das Vorsorgeprinzip der EU lautet wie folgt:
"Das Vorsorgeprinzip kommt dann zum Tragen, wenn angesichts möglicher Gefahren für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen oder aus Gründen des Umweltschutzes dringender Handlungsbedarf besteht und die verfügbaren wissenschaftlichen Daten eine umfassende Risikobewertung nicht zulassen. Es darf allerdings nicht als Vorwand für protektionistische Maßnahmen herangezogen werden. Das Prinzip findet vor allem bei Gefahren für die öffentliche Gesundheit Anwendung."
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