Das Gesetz setzt die Anforderungen der europäischen Richtlinien 2014/30/EU um. Ziel ist es, einen Rechtsrahmen für ein verträgliches Nebeneinander der wachsenden Vielfalt elektrischer Betriebsmittel zu schaffen. Es gilt für alle Betriebsmittel (Geräte und ortsfeste Anlagen), die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann.
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