Studientyp: Gesetzestext/Richtlinie/Empfehlung

Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vom 23. Dezember 1999 (Stand am 1. Juli 2016) Richtlinie

[Regulation on protection from non-ionizing radiation (as of 23. December 1999, revised on 1st July 2016)]

Schweizerischer Bundesrat
2016, Verordnung, 814.710

Zusammenfassung

Das Ziel der Verordnung ist der Schutz des Menschen vor schädlicher oder unangenehmer nichtionisierender Strahlung. Sie regelt die Begrenzung der Emissionen von elektrischen und magnetischen Feldern mit Frequenzen von 0 Hz bis 300 GHz (Strahlung), die beim Betrieb ortsfester Anlagen erzeugt werden, sowie die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen von Strahlung.

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Exposition

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