Das Ziel der Verordnung ist der Schutz des Menschen vor schädlicher oder unangenehmer nichtionisierender Strahlung. Sie regelt die Begrenzung der Emissionen von elektrischen und magnetischen Feldern mit Frequenzen von 0 Hz bis 300 GHz (Strahlung), die beim Betrieb ortsfester Anlagen erzeugt werden, sowie die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen von Strahlung.
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